Quelle: Lumosa
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderanträge von derzeit 5.000 auf 10.000 Euro erhöht, gültig ab dem 1. November 2024.
Das bedeutet, dass viele kleinere Sportvereine bzw. kleinere Flutlichtanlagen nicht mehr von der 25%-Förderung profitieren können, wenn die neue Mindestfördersumme nicht erreicht wird. Um die aktuelle Förderung zu nutzen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31. Oktober 2024 einreichen.Wichtig: Eine Antragstellung verpflichtet Sie nicht zur Umrüstung, sichert Ihnen aber die Chance auf 25 % Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung. Kontaktieren Sie unseren Partner und stellen Sie gemeinsam mit Lumosa unverbindlich den Antrag für Ihre Flutlichtumrüstung auf LED.
Kontaktieren Sie Lumosa jetzt und sichern Sie sich die Förderung, bevor es zu spät ist.
E-Mail: info@lumosa.de
Telefon: (0 72 21) 40 52
Das Lumosa-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
[Lumosa / FLVW-Partneraktion]